Thomas Friese / Immobilienexperte

Baukultur – Besiedelung – Landschaftsgestaltung

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Erschließung von Bauland und  Baugrundstücken unterstehen auch den gesellschaftlichen Bedürfnissen und die Besiedelung bedeutet Landschaftsgestaltung mit der Schaffung von kulturellem Wert

Die Gefahr der Zersiedelung, die es angeblich zu vermeiden gilt, besteht als die Unkultur des Bauens und Siedelns unserer Zeit, die wahrlich nicht weiter ausgedehnt werden sollte. Bauunternehmer Heiko Brunzel aus Velten informiert in regelmäßigen Seminarveranstaltungen  Bauherren, Investoren und Interessierte über die Möglichkeiten erfolgreich zum Eigenheim oder der geeigneten Immobilie für die Bedürfnisse zu kommen.

Geeignete Voraussetzungen für die Erstellung eines Eigenheims oder der Verwirklichung von Immobilienobjekten spielen in der Vorplanung eine wesentliche Rolle, die auch unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet werden sollten.

Besiedelung und Landschaftsgestaltung mit kulturellem Wert

Brunzel Bau GmbH
Seminarveranstaltung Besiedelung – Baugrundstück

Dagegen kann Baukultur, über ein Land verteilt, niemals Nachteile bringen. Bestes Beispiel gibt der Ruperti-Winkel in Oberbayern ab. Wer vom Predigtstuhl oder von der kleinen Kneifeispitze ins Tal schaut, sieht ein mustergültig besiedeltes Land und kann empfinden, wie die Kultur dieses Landes aus kleinen Rodungen an den Hängen und über die Hügel hinweg entstand. Viele Häuser und Höfe dokumentieren einen Umgang mit Formen, Proportionen und Material auf künstlerischem Niveau. Das ist Besiedelung, Landschaftsgestaltung von höchstem kulturellem Wert.

Für Bau-Art dieser Qualität könnten die Grenzen hier und dort geöffnet werden. Ohne Versorgungspflicht. Mit eigenen Brunnen mit frischen, reinen und sauberen Grundwasser, mit TC (Trockenklosett) statt WC, und für Leute, die das mögen, die Opferbereitschaft und Rücksicht auf die Natur mitbringen. Heiko Brunzel weist die Teilnehmer darauf hin, dass es verständlich ist, dass man behördlicherseits angesichts mancher neu-alternativer Einöden-Besetzung und Autowrack-Anhäufung drum herum noch zögert. Doch die Tatsache, dass aber die Bevölkerung weiterhin in den Ballungsgebieten rapide (im Besonderen durch die Zuwanderung) wächst, müssen Lösungen gefunden werden. Zu spät ist es auf jeden Fall, wenn erst „Hütten- und Bretterbuden-Slums“ um die Städte (und Dörfer!) wachsen.

Indessen wird der Außenbereich bis auf weiteres nicht zugänglich werden und Bauland bleibt knapp. Wie findet sich das geeignete Grundstück?

Der Markt sollte unter die Lupe genommen werden, um das passende Grundstück zu finden. Zusätzlich lohnt es sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung direkt nachzufragen, ob und wo Baugrundstücke angeboten werden und wo mit der Erschließung von Grundstücken zu rechnen ist.

Wenn das passende Grundstück gefunden wurde, stellt sich die Frage ob das geplante Haus überhaupt auf das Grundstück gebaut werden kann? Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Lageplan
  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan
  • Auszüge aus dem Grundbuch und dem Baulastenverzeichnis

Ist das Grundstück neu erschlossenes Bauland, so ist der Bebauungsplan als Unterlage besonders wichtig. Aus ihm geht das Baurecht mit allen besonderen Regelungen hervor:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. nur Wohnzwecke)
  • Maß der baulichen Nutzung (Anzahl der Vollgeschosse, Größe der überbaubaren Fläche, gesamte Wohnfläche aller Vollgeschosse)

Bebauungspläne gehen oftmals noch viel stärker ins Detail, Richtlinien zur Gestaltung des Gebäudes beispielsweise:

  • Vorgesehene Dachform und Dachneigung
  • Gestaltung des Baukörpers
  • Zu verwendendes Material, Farbgebung der Fassade
  • Einfriedungsart oder Bepflanzungsart der Außenflächen
  • Unzulässige Energieversorgungsmöglichkeiten

Somit bleibt: Wer bauen will, muss Grund haben. Nicht weniger wichtig erweist sich die Größe des Baugrundstücks. Auf 250 Quadratmeter wird kaum anderes als das vierstöckige (KG, EG, OG, DG) Reihenhaus Platz haben. Auf Grundstücken bis 1000 Quadratmeter spielen die Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken noch eine besondere Rolle. Erst ab 1500 Quadratmeter nimmt dieser Zwang spürbar ab.

V.i.S.d.P.:

Heiko Brunzel

Bauunternehmer