„Schrottimmobilien“ Vertrieb – Freiheitsstrafen waren die Folge

„Schrottimmobilien“ Vertrieb - Freiheitsstrafen waren die Folge

Die Rechtsordnung schützt Opfer vor betrügerischen Kapitalanlagegeschäften. Ein sehr wichtiges Urteil war die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts in Strafsachen vom 08.10.2014, nachdem vielfach überteuerte Immobilien an Kleinanleger verkauft worden waren. Im Gespräch mit Thomas Friese, Unternehmensberater in Oldenburg, die Fragen stellte Dr. Thomas Schulte, Berlin.

Bauleistungen anerkennen – keine Anfechtung hinterher möglich

Eine trotz vorhandener Mängel erklärte Abnahme ist wirksam! Also Augen auf und nicht blind abnehmen! Infoveranstaltung am 05.04.2013 in Berlin zu dem Themenschwerpunkt mit rechtlicher Diskussion: „Wer blind Bauleistungen anerkennt, kann hinterher nicht anfechten!“ Veranstaltungsleiter Rechtsanwälte Dr. Thomas Schulte, Ralf Hornemann aus Berlin und Geschäftsführer der Brunzel Bau GmbH, Hans-Heiko Brunzel aus Velten.