Bauleistungen anerkennen – keine Anfechtung hinterher möglich

Eine trotz vorhandener Mängel erklärte Abnahme ist wirksam! Also Augen auf und nicht blind abnehmen! Infoveranstaltung am 05.04.2013 in Berlin zu dem Themenschwerpunkt mit rechtlicher Diskussion: „Wer blind Bauleistungen anerkennt, kann hinterher nicht anfechten!“ Veranstaltungsleiter Rechtsanwälte Dr. Thomas Schulte, Ralf Hornemann aus Berlin und Geschäftsführer der Brunzel Bau GmbH, Hans-Heiko Brunzel aus Velten.