„Schrottimmobilien“ Vertrieb – Freiheitsstrafen waren die Folge

„Schrottimmobilien“ Vertrieb - Freiheitsstrafen waren die Folge

Die Rechtsordnung schützt Opfer vor betrügerischen Kapitalanlagegeschäften. Ein sehr wichtiges Urteil war die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts in Strafsachen vom 08.10.2014, nachdem vielfach überteuerte Immobilien an Kleinanleger verkauft worden waren. Im Gespräch mit Thomas Friese, Unternehmensberater in Oldenburg, die Fragen stellte Dr. Thomas Schulte, Berlin.