Thomas Friese / Immobilienexperte
Nachhaltigkeit bei Bauprojekten

Nachhaltigkeit bei Bauprojekten

Share:

Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn

Technische Untersuchung vor Baubeginn, Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit – Altlastenverdacht – nachhaltige Bauweise – Seminarbeitrag der Firma Brunzel Bau GmbH, Velten, zum Thema „Umwelt und Bau“

Der Faktor „Umwelt und Nachhaltigkeit“ spielt in der Bau- und in der Immobilienwirtschaft eine immer größere Rolle. „Ein Drittel des Ressourcenverbrauchs wird durch den Bau und Betrieb von Gebäuden verursacht. Technischer Umweltschutz zur Beseitigung von Altlasten ist nötig für den Nachhaltigkeitsfaktor, die Kosten realistischer Maßnahmen sind zu betrachten, damit Sanierungen auch an Bestandsimmobilien stattfinden können. Die Aufwendungen der Entsorgung fangen oftmals schon in den Erdmassen etc. an. Es ist sehr schwierig, dieses Thema auszuklammern, denn es betrifft große Bereiche in der Bau- und Immobilienwirtschaft“, begrüßt Bauunternehmer Heiko Brunzel die Teilnehmer in Velten. Das Bauunternehmen Brunzel Bau GmbH ist seit über zwanzig Jahren im Bereich Bestandimmobilien, Sanierung und Erstellung von Neubauten am Markt tätig. Geschäftsführer Heiko Brunzel von der gleichnamigen Baufirma Brunzel Bau GmbH, die langjährige Erfahrung in der Erstellung, Sanierung und im Umbau von kleinen bis Großprojekten hat, erstellt für Bauherren maßgeschneiderte Lösungen. Die Themen Altlastensanierung, Flächenrecycling, Abfallwirtschaft und Entsorgung sowie Umwelt-Geologie und dem Umweltrecht betreffen die Bauwirtschaft und deren unterschiedlichen Baubranchen in Deutschland, insbesondere in Berlin und Brandenburg.

Umweltschutz – Umweltrecht – Vorschriften

Brunzel Bau GmbH: Nachhaltigkeit bei Bauprojekten – von Heiko Brunzel, Bauunternehmer
Brunzel Bau GmbH: Nachhaltigkeit bei Bauprojekten – von Heiko Brunzel, Bauunternehmer

Heiko Brunzel führt regelmäßig Seminarreihen und Veröffentlichungen zu verschiedenen Themenschwerpunkten durch. Zum heutigen Thema „Umweltrecht in der Baubranche“ hat er Referenten von der Kanzlei Dr. Schulte & Partner eingeladen. Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen erläutert die verschiedenen Gesetzgebungen, die mit der Umwelt und dem Bau zu tun haben. Der erfahrene Rechtsanwalt erläutert, dass das Umweltrecht, das mittlerweile mit über 2.000 Bestimmungen in Bundes- und Landesgesetzen Halt findet, hierbei mit Gesetzten zu Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Technische Regeln, Baubestimmungen, Merkblätter und Richtlinien eine wesentliche Rolle spielen. Umweltschutzregelungen werden im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist.

Das Umweltrecht ist eingeteilt in das private Umweltrecht zur Regelung der Rechtsbeziehung zwischen den einzelnen Bürgern sowie in das öffentliche Umweltrecht zur Klärung der Rechtsverhältnisse zwischen Bürger und Staat.

Für die am Bau Beteiligten relevant ist zunächst das öffentliche Umweltrecht. Hierzu zählen u.a. das Bundes-Bodenschutzgesetz zur Regelung von Baugrundkontaminationen/Altlasten oder das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das die Entsorgung der im Rahmen von Bauvorhaben anfallenden Bauabfälle regelt.

Zur Sanktionierung von Umweltdelikten dienen verschiedene Vorschriften des Umweltstrafrechts. Für die Bauwirtschaft von Interesse ist das private Umweltrecht in Form des Umwelthaftungsrechts bzw. das Wasserhaushaltsgesetz.

Heiko Brunzel führt hierzu aus, dass für Bauunternehmen und alle baubeteiligten Personen die Bundesgesetze eine relevante Rolle spielen, die zum Thema Altlasten, Arbeitsschutz, Bauabfälle, Lärm, Staub, Naturschutz, Umweltdelikte, Umwelthaftung, Umweltverträglichkeit und Wasserhaltung zu tun haben.

Umweltstrafrecht – Schutz und Sicherheit

Das Umweltstrafrecht dient zum Schutz der Umwelt und findet sowohl im Strafgesetzbuch als auch in den verschiedenen anderen Umweltgesetzen, wie z.B. dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Chemikaliengesetz, dem Gentechnikgesetz oder dem Sprengstoffgesetz, Beachtung. Das Umweltstrafrecht beschränkt sich auf die Ahndung schwerer Gesetzesverletzungen mit sozialschädlichem Charakter, wie z.B. Gewässerverunreinigungen, Bodenverunreinigungen, unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen, unerlaubtes Betreiben von Anlagen, besonders schwere Fälle einer Umweltstraftat nach dem Strafgesetzbuch. Hierbei kann das Strafmaß auch Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, teilweise bis zu 10 Jahren oder Geldstrafen nach sich ziehen. Voraussetzung für die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ist ein konkreter Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Umweltstraftat. Für die am Bau Beteiligten von Bedeutung ist insbesondere der Abschnitt 29 des Strafgesetzbuches „Straftaten gegen die Umwelt“ in Form der §§ 324, 324a StGB „Verunreinigung von Boden und Gewässern“.

Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit von Bauprojekten

„Umweltrelevante Fragen haben natürlich auch großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit und die Durchführbarkeit von Bauprojekten“, teilt Heiko Brunzel seine Erfahrungen mit. Die Notwendigkeit umwelttechnischer Untersuchungen zur Klärung eines möglichen Altlastenverdachts, sei es durch kostenintensive Maßnahmen zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen, wie Asbest oder PCB, und die erhöhte Aufwendung für die Entsorgung kontaminierter Bauabfälle betrifft einen Unternehmer im Laufe seiner Tätigkeit mindestens einmal.

Bauen und Umwelt sind für viele Bau- und Immobilienfachleute von großer Bedeutung. Bauherren und Investoren, Projektentwickler, Baubetreuer, Bauprojektsteuerer, Architekten, Planer, Generalunternehmer und ausführende Bauunternehmen sind sich hier einig.

Heiko Brunzel gibt zu bedenken, nachdem viele Fragen geklärt werden konnten, dass die Verantwortung im „Heute für morgen“ liegt. Die Kinder sollen nicht mit den Fragen des Asbests, wie wir aus der Vergangenheit, so belastet sein. Kleine Fehler können zu riesengroßen Problemen werden; diese gilt es, im Keim zu ersticken. Nachhaltiges Bauen bedeutet mehr als Energieeffizienz und Ressourcenschonung, im Fokus steht gesundes Wohnen und Arbeiten, Barrierefreiheit, gutes thermisches Raumklima und Geräuscharmut sind einige Qualitätsansprüche bei der Erstellung und Nutzung von Bauwerken.