Thomas Friese / Immobilienexperte

Versicherungen zum Schutz von Haus und Wohnung – Wohngebäudeversicherung

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Seminarbeitrag der Brunzel Bau GmbH mit Heiko Brunzel, Bauunternehmer, Velten/Brandenburg – Sinn und Zweck von Versicherungen – Feuergefahren im Mittelalter führen zur Brandversicherung – Entstehung der Gebäudeversicherung

Der ureigene Sinn von Versicherungen besteht darin, den Einzelnen vor Schäden zu bewahren, die unvorhersehbar auf ihn zukommen können. Schäden die so groß sind, dass der Einzelne sie allein nicht tragen kann. Solche Schäden kommen in der Regel zwar selten vor. Deshalb macht es Sinn, wenn sich viele Menschen in einer Versicherung zusammenschließen. Entsprechend diesem Ansatz sind Versicherungen im Grunde eine sehr solidarische Angelegenheit, sie schützen den Einzelnen durch den Zusammenschluss vieler.

Entstehung der Gebäudeversicherung – Geschichte zur Brandversicherung

Baustellencheck: Versicherungen beim Hausbau - Seminarveranstaltung der Brunzel Bau GmbH in Velten
Baustellencheck: Versicherungen beim Hausbau – Seminarveranstaltung der Brunzel Bau GmbH in Velten

Heiko Brunzel, Bauunternehmer der Brunzel Bau GmbH, führt in unterschiedlichen Seminarveranstaltungen, Weiterbildungsschulungen und Diskussionsbeiträgen rund um Themen der Bauwirtschaft, des Bauens und Wohnens auch zum Thema „Versicherungen“ in Velten, Brandenburg und Berlin durch. Die Angst vor Verlust des Eigentums und des Dach über den Kopf durch einen Brand stammt vor allem aus der Mittelalterzeit. Bis ins Mittelalter geht die Geschichte der Brandversicherung zurück, aus der die heutige Gebäudeversicherung entstanden ist. In den mittelalterlichen Städten und Gemeinden wurden die Häuser dicht aneinander gebaut und bei einem Brand zerstörte das Feuer nicht nur einzelne Häuser, sondern bis zu ganze Städte fielen dem Feuer zum Opfer. Der finanzielle Ruin folgte für jeden Hausbesitzer. Aus dieser Angst heraus schlossen sich die Menschen zu Feuerversicherungsvereinen zusammen, der erste entstand 1537 in Schleswig-Holstein in einem Dorf. Sieben Jahre später folgte die erste städtische Brandgilde, ein Vorläufer der Provinzial Brandkassen. Im 1623 entstand die erste Brandversicherung, die „Tiegenhöfer Brandordnung“ und daraufhin entstanden um 1750 etliche Brandkassen und öffentlich-rechtliche Feuerversicherungsanstalten. Die Monopolstellung der Versicherungsgesellschaften wurde 1994 dereguliert, durch die deutschlandweite Abschaffung der generellen Feuerversicherungspflicht.

Ursprünglicher Versicherungsgedanke – Abdeckung unvorhersehbare Gefahren

Viele Versicherungen sind vom ursprünglichen Versicherungsgedanken entfernt. Als Beispiel nennt der eingeladene Versicherungsexperte die Rechtsschutzversicherung, die weder Katastrophenfälle abdeckt noch unvorhersehbare Gefahren. Eine Versicherung im ursprünglichsten Sinne ist die Wohngebäudeversicherung. Sie schützt den Hausbesitzer für den Fall, dass an seinem Eigentum Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Leitungswasser und / oder Frostschäden entstehen.

Heiko Brunzel gibt zu bedenken, dass das eigene Haus für die meisten Menschen die größte finanzielle Investition in ihrem Leben darstellt und damit auch der größte Vermögenswert für die Familie präsentiert. Was, wenn das Haus durch einen Brand verlorengeht? Wie sollte man ohne Versicherung wieder in der Lage sein, auf die Beine zu kommen? Einen Wiederaufbau ohne Versicherung zu finanzieren, ist oftmals nicht umsetzbar. Die Wohngebäudeversicherung ist für den Hausbesitzer daher unverzichtbar. Absicherungen gegen die Schäden Feuer, Sturm und Hagel spielen genauso eine wichtige Rolle wie Brand, Blitzschlag, Explosion oder der Absturz von Flugzeugen.

Versicherungen: Tarife – Preis – Leistung

Versicherungen bieten unterschiedlichste Tarife an, die sich in Preis und Leistung deutlich unterscheiden. Wie im Tarifjungle zurecht finden?

Ein Tipp für Versicherungsnehmer: Das Standardangebot der Wohngebäudeversicherung schützt nach wie vor bei Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Bei anderen Versicherungen werden, wie bei der Wohngebäudeversicherung, eine ganze Reihe von möglichen Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei Feuer sind es z.B. Schäden, die durch grob fahrlässiges Handeln entstehen. Grob fahrlässig z.B., wenn das Zimmer trotz brennender Kerze, z.B. am Weihnachtsbaum, unbeaufsichtigt verlassen wurde.

Nicht zum Versicherungsstandard, so der Versicherungsexperte, gehören Kaminbrände, Schäden durch Implosion und Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Viele Versicherungen bieten ihren Kunden diesen zusätzlichen Schutz. Auch Löschmittelkosten der Feuerwehr fallen in der Regel nicht in den Standardumfang der Wohngebäudeversicherung.

Weitere Bereiche des Versicherungsschutzes bei Wohngebäudeversicherungen sind Hagel und Sturm. Als Standard kann die Versicherung an Haus, Fenstern und Scheiben durch Sturm ab Windstärke 8 gelten. Abgedeckt sind auch Folgeschäden durch umgestürzte Bäume und anderen Gegenstände, eindringende Niederschläge nach Sturm und Hagel. Als Extra bieten manche Anbieter auch Schutz bei Schäden außerhalb des Gebäudes, z.B. an Gartenzäunen oder Gartenhäusern, an. Im Schadensfall zahlt die Versicherung nicht unbegrenzt, sondern höchstens bis zur festgelegten Obergrenze.

Brauche ich eine Feuerrohbauversicherung?

Unentbehrlich für den Bauherrn ist eine Feuerrohbauversicherung. „Diese braucht normalerweise nicht separat mit dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Eine Wohngebäudeversicherung beinhaltet in der Regel bereits kostenlos eine Feuerrohbauversicherung als ersten Baustein der Wohngebäudeversicherung“, erklärt der Versicherungsexperte den Teilnehmern. Jeder Bauherr sollte sich vorab oder beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung darüber informieren.

Heike Brunzel weist darauf hin, dass somit die Wohngebäudeversicherung auf jeden Fall bei Beginn des Bauens abgeschlossen werden sollte. Das Versicherungsprofil in Kürze bedeutet also: Die Wohngebäudeversicherung schützt das Wohneigentum bei Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel, Leitungswasser und Frost. Natürlich sollte das Kleingedruckte wie immer in diesen Verträge gelesen werden, so der Versicherungsexperte in der anschließenden Diskussion mit allen Teilnehmern – und bei vielen Fragen.