Thomas Friese / Immobilienexperte

Immobilien – Darlehen – Kredite: Wenn Banken Provisionen verschweigen?

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Seminarveranstaltung der Brunzel Bau GmbH, Velten mit Heiko Brunzel und rechtlicher Diskussion mit Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen, Immobilienrecht Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

Wenn Banken Provisionen verschweigen? – von Heiko Brunzel, Bauunternehmer Brunzel Bau GmbH aus Velten
Wenn Banken Provisionen verschweigen? – von Heiko Brunzel, Bauunternehmer Brunzel Bau GmbH aus Velten

Das Veltener Bauunternehmen führt in regelmäßigen Inhouse Veranstaltungen Seminare und Weiterbildungskurse zu verschiedenen Themenbereichen rund um Immobilien, Investments und Bauen solide durch. Geschäftsführer Heiko Brunzel möchte damit die Diskussion für Handwerk, der Industrie, Zulieferer und allen Mitarbeitern und Mitstreitern untereinander befeuern, um Verständnis werben und dem wichtigen und relevanten Erfahrungsaustausch eine Plattform generieren. Die Brunzel Bau GmbH seit mehr als zwanzig Jahren solide im Baugewerbe, öffentlich wie auch im privaten Hochbau, tätig, erfährt durch die praxisnahe Arbeit den großen Bedarf an Erfahrungsaustausch.

In Seminaren zu Baurechtthemen steht Rechtsanwalt und Baurechtexperte Kim Oliver Klevenhagen zur Verfügung. Bauunternehmer Heiko Brunzel gibt zu bedenken, dass leider immer wieder hässliche Streitigkeiten im Bereich Bauen, Immobilien, Finanzierungen und Banken entfachen, oftmals vor Gericht enden, die durch Aufklärung vermieden werden könnten. Von Seiten der Gesetzgebung regeln Bauvorschriften, Paragraphen, Entscheidungen und Urteile die Fragen und Streitigkeiten. Beim Thema „Geld“ hört die Freundschaft bekanntlich auf, deswegen sollte sich alle Beteiligten bei Bauvorhaben sich in verschiedenen Richtungen vorbereiten und absichern.

Kampf um Schadensersatz – Wann besteht Hoffnung?

„Anleger können erfolgreich um Schadenersatz kämpfen wenn die Bank sie nicht über Provisionen aufgeklärt hat, die sie etwa für den Verkauf eines Zertifikats bekommen hat“, begrüßt Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Experte im Bereich Immobilienrecht und Partner der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB. Solche verdeckten Zahlungen, also „Kickbacks“, hat der Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt. „Mit mangelnder Aufklärung über Kickbacks begründeten seinerzeit auch die Anwälte von Lehman-Opfern deren Schadenersatzforderungen. Die Verantwortlichen meinten, dass Berater von Banken und Sparkassen ihre Kunden darüber hätten informieren müssen, dass sie für den Verkauf der inzwischen wertlosen Zertifikate der amerikanischen Pleitebank Lehman Brothers Provisionen kassiert haben“, erläutert Rechtsanwalt Klevenhagen die Zusammenhänge.

Prospektfehler sind meist leicht zu beweisen

Die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten für betroffene Anleger weiteren Schaden abzuwenden und Schadensersatzansprüche geltend zu machen sollte im Fokus der individuellen Prüfung durch erfahrene Rechtsanwälte stehen. „Jede Klage steht und fällt mit den Beweisen. Bei einem Fehler im Prospekt ist das kaum ein Problem“, so die Erfahrungswerte des Juristen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht es, wenn ein Anleger erklärt, dass er die Anlage bei richtiger Darstellung im Prospekt nicht abgeschlossen hätte. Nach dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz muss seit 2005 jeder Anbieter einen Prospekt erstellen und ihn von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) genehmigen lassen. Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen erläutert die Stärkung für weiteren Anlegerschutz, dass allein schon die Tatsache hilft, dass Anbieter nun nicht mehr ohne ausführlichen Prospekt auf den Markt gehen können. Für Fehler in den Unterlagen haften Prospektherausgeber aber auch Vermittler, Berater und Vertriebsgesellschaften, die den Prospekt oder auch die Werbeunterlagen in der Vermittlungssituation verwenden. Kann der Anleger einen Fehler im Prospekt nachweisen, hat er Anspruch auf Ersatz des sogenannten Vertrauensschadens. Kim Oliver Klevenhagen hierzu: „Das heißt: Er muss so gestellt werden, als hätte er nie investiert.“ Die Teilnehmer der Brunzel Veranstaltung diskutieren mit dem erfahrenen Rechtsanwalt die verschiedenen Möglichkeiten der Prospekthaftung.

Ad-hoc Mitteilungen müssen richtig sein

Anleger können auch von einer Aktiengesellschaft Schadenersatz verlangen, wenn sie aufgrund einer falschen Ad-hoc Mitteilung Aktien gekauft und damit Geld verloren haben. Je marktschreierischer eine falsche Ad-hoc-Mitteilung ist umso leichter kann man es durchsetzen. Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen als Beispiel: „Soll die Mitteilung statt zu informieren lediglich eine Kauf-Euphorie auslösen, sieht der Bundesgerichtshof darin eine sittenwidrige Schädigung der Anleger. 1999 gibt die börsennotierte Softwarefirma eine Ad-hoc Mitteilung heraus und erklärt, dass sie einen Auftrag mit einem Volumen von rund 28 Millionen Euro an Land gezogen hat. Viele kauften daraufhin die Aktien dieses Softwareunternehmens. Als sich aber herausstellt, dass die Meldung falsch war, rauschten die Aktien in den Keller. Ein Aktionär klagte sich durch die Instanzen und bekam am Ende vom Bundesgerichtshof Recht.“

Weitere Beispiele wurden diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht. Bauunternehmer Heiko Brunzel bedankt sich und erfährt Zuspruch und Bestätigung, dass Themen rund um Immobilienrecht und Investments kritisch hinterfragt werden sollten, um Sicherheit für die Anleger und Investoren zu generieren.

Heiko Brunzel

Bauunternehmer

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich