Thomas Friese / Immobilienexperte

Multimediazeitalter: Digitaler Nachlass – Wer erbt die Internetkonten?

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„Das Leben ist privat, aber auch beruflich ohne Social-Media, Email und weiteren Internetkonten bei Ebay, Amazon, Facebook, Google+, Xing, Twitter, Whatsapp, Telegramm, Instagram u.v.m. fast undenkbar. Aber was passiert mit all den Konten, wenn  man nicht mehr ist?“, begrüßt Bauunternehmer Heiko Brunzel die zahlreichen Teilnehmer. Das erfahrene Bauunternehmen aus Velten, Brunzel Bau GmbH mit Geschäftsführer Heiko Brunzel informiert in regelmäßigen Weiterbildungsveranstaltungen über brisante Themen der heutigen Zeit.

Heiko Brunzel gibt zu bedenken, dass nur durch die Sensibilisierung für Themen rund um Datenschutz, Internet und neuen Medien der sichere Umgang von Unternehmen und Mitarbeitern gewährleistet werden kann. Zur rechtlichen Diskussion unterstützte der eingeladene Referent, Rechtsanwalt Dr. Kraatz, Experte für Internetrecht und Social Media die Veranstaltung der Brunzel Bau GmbH. Der Bauunternehmer Heiko Brunzel teilt seine Erfahrungen als Unternehmer und Familienmensch: „Das Leben verläuft nicht immer gradlinig, privat wie beruflich ist man permanenten Veränderungen ausgesetzt. Das Lebensumfeld wird verändert, Garantien für die Ewigkeit gibt es nicht, statt Bestand ist Veränderung angesagt. Dadurch bieten sich Chancen, aber auch Risiken sind damit verbunden. Diese sollten so gering wie möglich gehalten werden, dann kann im Krisenfall schnell und effektiv reagiert werden. Reputationsmanagement gehört heute zur Lebensplanung und sollte auch für die Zeit nach dem Leben, für die Hinterbliebenen sinnvoll geplant sein.“

Was passiert mit den Internetkonten nach dem Tod?

Multimediazeitalter: Digitaler Nachlass - Wer erbt die Internetkonten? – von Heiko Brunzel, Bauunternehmer Velten
Multimediazeitalter: Digitaler Nachlass – Wer erbt die Internetkonten? – von Heiko Brunzel, Bauunternehmer Velten

Mit dieser Frage müssen sich die Erben zunehmend auseinandersetzen. „Grundsätzlich gilt für alle Verträge, dass sie beim Tod des Erblassers von Gesetzes wegen (durch sog. Universalsukzession – Art. 560 ZGB) auf die Nachkommen übergehen. Diese Lösung kann natürlich durch die Nutzungsbedingungen geändert werden“, erläutert der Rechtsexperte und verdeutlicht an Beispielen, welche Möglichkeiten bestehen.

Die Teilnehmer der Brunzel Bau GmbH Inhouse-Veranstaltung diskutierten, ob die Erben zu sensiblen Daten, welche der Erblasser über sich oder andere Personen gespeichert hat, überhaupt Zugang erhalten dürfen. Der Rechtsexperte betonte, dass dies eine andere Frage ist und verdeutlicht: „Persönlichkeitsrechte sind bekanntlich nicht vererbbar. Bisher ist es häufig so, dass die Erben erst nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren Zugang zu den digitalen Daten erhalten haben. Inzwischen haben die Erben ein ausgewiesenes Bedürfnis, die Daten innerhalb nützlicher Frist zu erhalten. Die bestehenden Lösungen sind allerdings noch recht unterschiedlich.“

Regeln sind notwendig: Beispiel – Europäische Nachbarn handeln

Google stellt in der Schweiz seit April 2013 mit dem Service «Inactive Account Manager» Regeln zur Verfügung, wie nach Beendigung der Aktivitäten bzw. Ableben auf einem Konto weiter verfahren werden kann. Dieses Vorgehen kann angewendet werden beim «Gmail», «Google Drive», «Picasa», «Google Plus» und «YouTube». Von einer solchen Lösung profitieren nicht nur die Benutzer, sondern auch Google: Nutzlose Daten können entrümpelt werden und Google erhält gratis die Angaben von nahen Angehörigen seiner Kunden.

Profil: Facebook – Twitter – Yahoo

Die Schulungsteilnehmer der Brunzel Bau erfahren, dass bei Facebook das primäre Bedürfnis der Erben darin besteht, das Profil des Erblassers zu entfernen. Rechtsexperte Dr. Kraatz erläutert, dass es die Möglichkeit gibt, die Seite des Erblassers im Erinnerungsstatus als eine Art digitales Denkmal (Grab) weiterlaufen zu lassen. Freunde können auf dieser Seite Beileidsbezeugungen hinterlassen. Veränderungen sind aber nicht mehr möglich.

Twitter stellt den Erben das komplette Archiv zur Verfügung. Zuvor werden allerdings umfangreiche Abklärungen über die Berechtigung der Erben durchgeführt.

Bei Yahoo erhalten die Erben in den USA keinen Zugang zu den Mails des Erblassers und zwar aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen. Sie haben nur die Möglichkeit die Daten löschen zu lassen. In anderen Ländern hat Yahoo die Regeln allerdings gelockert und ermöglicht eine Übertragung an die Erben.

Bei GMX sind Konten grundsätzlich vererbbar, indem ein Einmalpasswort an die Erben vergeben wird. Diese können dann selbst entscheiden, ob sie das Postfach weiterfuhren oder nicht.

„Manchmal ist weniger mehr. Privatsphäre sollte geschützt werden auch über den Tod hinaus – Streit ums Erbe ist hässlich. Rechtlich sind noch viele Regeln aufzustellen und abzusichern. Jeder sollte für seine digitalen Daten eine Vertrauensperson aussuchen und benennen, damit der Datenschutz im Sinne des Erblassers verwaltet und gegebenenfalls fortgeführt werden kann“, so Bauunternehmer Heiko Brunzel und Dr. Kraatz im Anschluss der Veranstaltung und Diskussion.

V.i.S.d.P.:

Heiko Brunzel

Bauunternehmer