Für ein besseres Europa – welche Rechtsvorschriften und Zertifizierungen betreffen mittelständische Unternehmen und welche Auswirkungen sind spürbar? Rechtliche Diskussion in den Veltener Räumlichkeiten der Brunzel Bau GmbH, Geschäftsführer Bauunternehmer Heiko Brunzel mit Rechtsexperten und Privatdozent Dr. Kraatz
Was ist unter technischen Rechtsvorschriften zu verstehen?
Dazu informiert Referent Dr. iur. habil. Erik Kraatz, Rechtsanwalt und Privatdozent für Straf-, Strafverfahrens- und Wirtschaftsstrafrecht an der Freien Universität Berlin. Nationale technische Rechtsvorschriften regeln per Gesetz die Verordnung oder Durchführung bestimmter Sachverhalte, die im Interesse des Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutzes, Forschung und Kultur, aber auch Arbeits- und Sozialpolitik, der Industrie- und Verkehrspolitik sowie dem Binnenmarkt zwingend vorgeschrieben sind. Sie können entweder ohne oder mit Verweisung auf Normen verabschiedet worden sein.
Priorität europäischer Normen vor nationalen Normen
Das heißt entgegenstehende nationale Regeln müssen zurückgezogen werden. Stillhaltevereinbarung bedeutet, sobald die europäischen Gremien aufgrund von Normungsanträgen vonseiten der Kommission und der EFTA-Länder, der Mitglieder des CEN/CENELEC oder der technischen Komitees der Mitglieder mit der Ausarbeitung beginnen, muss jede nationale Normungsarbeit auf einem Gebiet bearbeitet werden bzw. darf erst gar nicht initiiert werden. Weiterhin erläutert der Referent, wie die Gewichtung der Abstimmung bei der Annahme der europäischen Norm eine Rolle spielt und das nationale Interesse in CEN/CENELEC-Gremien nicht von einzelnen Personen, sondern nur von einem Mitglied wahrgenommen werden können. Diese Zusammenhänge wurden weiter diskutiert und erläutert.
Zertifizierungen und Prüfwesen im EG-Binnenmarkt sind auch genauestens ausgearbeitet worden und beruhen auf einer gemeinsamen Basis von technischen Rechtsvorschriften und Normen, das die technischen Handelshemmnisse beseitigen soll.
Alle für Prüfungen und Zertifizierungen zuständigen Stellen werden von den Mitarbeitern auf der Grundlage gemeinsamer Beurteilungskriterien ausgewählt und der Kommission und den anderen EG-Ländern mitgeteilt. Das Erfordernis, Prüf- und Zertifizierungsstellen nach objektiven Transparenz- und Kompetenzkriterien auszuwählen und zu akkreditieren gilt auch dann, wenn nicht harmonisierte nationale Vorschriften berührt werden. Dies ist das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, teilt der Referent noch einmal mit.
Die Auswirkungen der europäischen Normungsarbeit auf mittelständische Unternehmen
Der Referent hierzu: „Mittlerweile besteht ein europäisches Normenwerk mit einem gigantischen Umfang. Die Arbeit ist jedoch noch längst nicht abgeschlossen, sondern wird die Institutionen sowohl in Bezug auf Harmonisierungen bereits bestehender nationaler Regeln als auch bedingt durch den technologischen Fortschritt mit der Aufstellung neuer Normen beschäftigen. Dadurch, dass sich die Kommission der Europäischen Gemeinschaft auf das Prinzip der Verweisung auf europäische Normen festgelegt hat, wird die europäische Normungsarbeit immer mehr an Bedeutung gewinnen, als sie dies jetzt schon hat. Eine Konsequenz, die sich aus dieser Entwicklung ergibt, ist ein verstärktes Tätigwerden nationaler Normenausschüsse für die entsprechenden europäischen Gremien.“
Statt wie bisher ausschließlich technische Empfehlungen auf die Erfüllung einiger nationaler Interessen zu erarbeiten, müssen in zunehmendem Maße und unter erheblichem Zeitdruck in sogenannten Spiegelausschüssen nationale Interessen definiert und deren Durchsetzung auf europäischer Ebene beraten werden. Da gerade die Durchsetzung nicht immer möglich ist, müssen vielmehr tragbare Kompromisslösungen erarbeitet werden.
Beispiele hierzu wurden verdeutlicht. Durch Zertifizierungen und Normen zu einem besseren Europa ist das Ziel, die Europäische Kommission als „Hüterin der Verträge“ trägt die Verantwortung auch um die korrekte Anwendung von EU-Recht. Bei Verstößen können Busgelder drohen, z.B. wenn ein Unternehmen sich nicht an die Richtlinien des EU-Binnenmarktes hält.
V.i.S.d.P.:
Heiko Brunzel
Bauunternehmer