Thomas Friese / Immobilienexperte

Haftungsfalle beim Bauen

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In Velten, nahe Berlin fand am 30.11.2012 in der Zentrale der Brunzel Bau GmbH eine Seminarveranstaltung zu dem Thema „Haftungsfalle beim Bauen“ statt. Hans-Heiko Brunzel, Geschäftsführer der seit zwanzig Jahren erfolgreich am Markt tätigen Brunzel Bau GmbH eröffnet die Veranstaltung, für rechtliche Fragen stand Rechtsanwalt Ralf Hornemann von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin mit Rat zur Seite.

Hans-Heiko Brunzel erklärt: „Täglich passieren deutschlandweit Unfälle. Aber Baustellen ziehen die Menschen magnetisch an, Schilder gibt es genug, aber besonders auf Baustellen passiert Unglaubliches. Zum Glück sind es  aber meistens die kleinen relativ harmlosen Unfälle, die uns und die Bauherren heimsuchen. Wie sieht  die Haftung aus, wer ist für was verantwortlich?

Folgendes Beispiel spricht für sich:

Alles würde schön werden,  ein kompetenter Bauunternehmer war gefunden, der Vertrag war unterzeichnet, in ein paar Monaten sollte der Einzug sein. Man ging mit einem guten Gefühl an die Sache, die Referenzen waren erstklassig, die Bilder bereits errichteter Häuser sahen toll aus. Alles begann auch wie aus dem Bilderbuch. Zügig wurde die Baugrube ausgehoben, kurz darauf lag die Kellersohlplatte matt schimmernd am Grund der Grube.

Aber mit den fortschreitenden Maurerarbeiten, mit immer mehr Material auf der Baustelle, zog die Unordnung ein, Reste und Paletten lagen umher, Verpackungsmaterial wurde vom Winde verweht. Genauso schlampig, wie die Handwerker sich auf der Baustelle verhielten, sicherten sie die Baustelle ab.

Und es kam, wie es kommen musste:

Während der großen Pause in der nahe gelegenen Grundschule nutzten ein paar Jungs die Gelegenheit, durch den löchrigen Bauzaun zu schlüpfen und den Abenteuerspielplatz zu untersuchen. Beim Toben zwischen den Abfällen riss sich einer der Jungen einen rostigen Nagel ins Bein, eine kleine Wunde nur, aber große Konsequenzen. Denn zu Hause wurde natürlich nichts erzählt, sonst gibt es dort auch noch ärger! Nach ein paar Tagen Fieber, Schmerzen, dick geschwollenes Bein. Nur der aufmerksame junge Arzt in der Notaufnahme kann die Blutvergiftung noch rechtzeitig behandeln. Nicht auszudenken, was wäre wenn…“

Rechtsanwalt Ralf Hornemann hierzu: „Glück im Unglück. Im Überschwang der Freude auf das eigene Haus wird gern Wichtiges übersehen. Viele Bauherren wissen nicht, dass sie für Gefahren, die von ihrem Grundstück während der Bauphase ausgehen, mit ihrem gesamten Vermögen haften! Grundlage dafür ist der §823 BGB, die Gerichte haben in umfangreicher Rechtsprechung Anforderungen entwickelt, die jeder beachten muss, der eine Gefahr setzt.  Auf Baustellen hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass von dem Bauvorhaben keine Gefahren ausgehen, durch die Dritte Schaden erleiden können. Das gilt auch, wenn doch die Baufirma die Baustelle nicht aufräumt und eigentlich „schuld“ am Unglück ist! Hier kommt es darauf an, durch eindeutige Vereinbarungen im Bauvertrag und deren Kontrolle für die Ungefährlichkeit der Baustelle zu sorgen. Das ist auch wichtig, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Also erst Vertrag prüfen, dann bauen!“

Hans-Heiko Brunzel: „Ordnung ist das halbe Leben. Um effektiv arbeiten zu können bedarf es einer gewissen Ordnung und mit ein paar sinnvollen Handgriffen ist eine ordentliche Baustelle auch kein unüberschaubarer Gefahrenpunkt für die eigenen Mitarbeiter, fremden Baustellenarbeiter, Bauherren, Besuchern, etc., natürlich ist eine Baustelle kein sicherer Spielplatz für Kinder.“

V.i.S.d.P.:

Herr Hans-Heiko Brunzel
Geschäftsführer Brunzel Bau GmbH