Thomas Friese / Immobilienexperte

Baustellencheck: Versicherungen beim Hausbau

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Seminarveranstaltung der Brunzel Bau GmbH in Velten – Worauf sollten Bauherren achten? Richtig versichert beim Hausbau – Diskussionsbeitrag mit Heiko Brunzel, Bauunternehmer aus Velten, Brandenburg

Jedes zweite Bauvorhaben ist deutschlandweit von einem Schaden betroffen. Der Bauherr wird in fast allen Fällen zur Verantwortung gezogen, auch wenn das Bauvorhaben und die Bauleitung in den Händen von Experten liegen. Bauunternehmer Heiko Brunzel ist seit über zwanzig Jahren erfolgreich am Baumarkt tätig. Diese Bilanz ist eine traurige Aussage, begrüßt Unternehmer Heiko Brunzel die Teilnehmer in den Veltener Räumlichkeiten. Eingeladen ein Experte für Versicherungsschutz beim Hausbau. Die Brunzel Bau GmbH steht für ein solides Hausbauunternehmen und ist in der Region Berlin- Brandenburg mit Sitz in Velten, der bekannten Ofen Stadt am Industriestandort Landkreis Oberhavel schwerpunktmäßig tätig. Die Brunzel Bau GmbH seit 20 Jahren in der Baubranche erfolgreich am Markt erstellt in Velten, Brandenburg, Berlin und Umgebung insbesondere Einfamilienhäuser.

Im ersten Teil der Veranstaltung diskutierten die Teilnehmer die Notwendigkeit der Risikolebens- bzw. Restschuldversicherung zur Absicherung. Vor- und Nachteile dieser Versicherungen wurden intensiv diskutiert und auf Wunsch veröffentlicht: https://www.bauen-solide.de/news/ „Viel wichtiger ist während der Bauphase die spezielle Bauversicherung. Dazu zählen vor allem die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Bauleistungsversicherung. Während die Bauherrenhaftpflichtversicherung zahlt, wenn fremde Personen durch die Baustelle zu Schaden kommen, zahlt die Bauleistungsversicherung für eigene unvorhersehbare Schäden am Bau“, führt Bauunternehmer Heiko Brunzel in die Veranstaltung ein.

Auf einer Baustelle kann viel passieren – Betreten verboten!

Baustellencheck: Versicherungen beim Hausbau - Seminarveranstaltung der Brunzel Bau GmbH in Velten
Baustellencheck: Versicherungen beim Hausbau – Seminarveranstaltung der Brunzel Bau GmbH in Velten

„Das Schild Betreten verboten. Eltern haften für Ihre Kinder! Befreit den Bauherren nicht von seiner Sicherungs- und Sorgfaltspflicht“, gibt Heiko Brunzel zu bedenken. Beispielsweise stürzt ein spielendes Kind in die Baugrube und verletzt sich schwer oder ein Autofahrer verursacht wegen herumfliegender Planen einen Unfall. Dies sollte nicht passieren, kann aber. In diesen Fällen haftet auf jeden Fall der Bauherr, und zwar unbegrenzt. Das kann schnell in den Ruin führen, gibt der erfahrene Versicherungsexperte zu bedenken.

Versicherungen: Bauherrenhaftpflicht – Bauleistung – Unfall

Der Versicherungsexperte erläutert die Möglichkeiten der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Mitversichert sind Pflichten, die der Bauherr schon während der Bauphase hat, etwa seine Streupflicht im Winter. Nach Ende der Bauzeit muss der Bauherr die Risiken, die für ihn als Haus- und Grundbesitzer entstehen, entweder durch seine private Haftpflichtversicherung decken oder durch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Das hängt davon ab, ob er die Immobilie nach Fertigstellung selbst bewohnt oder vermietet.

Die Bauleistungsversicherung springt ein, wenn während der Bauphase der Rohbau oder Baumaterialien zerstört oder beschädigt werden. Zudem kann die Bauleistungsversicherung bei einer knappen Kalkulation den Finanzierungsplan und damit den gesamten Bau gefährden. Solche Risiken deckt die Bauleistungsversicherung ab. Sie kommt für Elementarereignisse wie Erdbeben, Witterungseinflüsse wie Wolkenbruch, Orkan, Überschwemmungen, mutwillige Zerstörung durch Unbekannte, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit von Bauarbeitern sowie Diebstahl von bereits fest eingebautem Material auf.

Eine private Unfallversicherung für Bauherren ist auch empfehlenswert, rät der Versicherungsexperte. Einen guten Versicherungsschutz gibt es schon für kleines Geld. Auch für private Bauhelfer ist eine solche private Unfallversicherung sinnvoll, wenn man als Bauherr selbst oder mit Bauhelfern aus dem Freundes- und Verwandtenkreis zusammen auf der Baustelle tätig ist.

Wichtigkeit der Wohngebäudeversicherung

Hierzu erläutert der Versicherungsexperte in der Diskussionsrunde, dass Darlehensgeber regelmäßig die Vorlage einer Feuerversicherungspolice verlangen. Eine solche Feuer- bzw. Wohngebäudeversicherung schützt finanziell bspw. in dem Fall, falls das Haus abbrennt oder ein größerer Wasserschaden entsteht. Die Wohngebäudeversicherung sollte Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser abdecken – das wäre wichtig, so das Fazit des Experten.

Als Expertentipp erfahren die Teilnehmer in Velten, dass beim Kauf einer gebrauchten Immobilie vom Voreigentümer diese Police nicht übernommen werden muss. „Auf jeden Fall sollte jeder Hausbesitzer die Kosten mit anderen Angeboten vergleichen und ggf. den Versicherer wechseln, falls ein günstigeres Angebot zu finden ist. Die Versicherungsprämie richtet sich nach Wohnort, Bauart, Baujahr, Wohnfläche, Geschosszahl und dem gewählten Leistungsumfang“, erläutert der Versicherungsfachmann.

Elementarschaden und Öltankversicherung

In der Diskussion bei der Seminarveranstaltung der Brunzel Bau GmbH in Velten/ Brandenburg ist die Frage zu einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung intensiv diskutiert worden. Der Experte erläutert, dass der Elementarschaden nur für Hochwasserschäden aufkommt, die bspw. durch überflutete Keller entstehen. Wo dies nicht zu befürchten ist, braucht auch diese nicht abgeschlossen werden. Weiterhin gibt der Experte zu bedenken, dass die Öltankversicherung natürlich auch nur für Hauseigentümer zu empfehlen ist, die mit Öl heizen. Damit sollen Schäden abgedeckt werden, die Öl im Grundwasser oder in Fließgewässer anrichten können.

Zum Abschluss listet der Versicherungsexperte nochmals einige Tipps für das Absichern der Baustelle auf.

  • – Versicherungssumme: Achten Sie als Bauherren auf eine hohe Versicherungssumme! Sie sollte mindestens drei Millionen € pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Viele Gesellschaften bieten nur niedrigere Leistungsgrenzen an.
  • – Grundstück: Schließen Sie als Bauherr die Bauherrenhaftpflicht bereits beim Grundstückskauf ab, wenn Sie absehen können, dass das Gebäude innerhalb von zwei Jahren fertiggestellt wird. Die Haftpflicht für das unbebaute Grundstück wird so bereits vor Baubeginn ohne Zusatzkosten mitversichert.
  • – Um- und Ausbau: Prüfen Sie als Bauherr bei kleineren Bauvorhaben, ob eventuelle Schäden schon mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Das ist – je nach Versicherer – für Bausummen von 10 000 bis 100 000 € der Fall.
  • – Helfer: Private Helfer, die auf der Baustelle anpacken, müssen bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmeldet sein. Für Ansprüche aus Arbeitsunfällen leistet die Bauherrenhaftpflicht nämlich nicht.
    Wichtig hierbei: Um die Absicherung durch die Berufsgenossenschaft nicht zu gefährden, müssen die Unfallverhütungsvorschriften einhalten.
  • – Grundstückshaftpflicht: Wenn zwischen dem Kauf des Grundstücks und Baubeginn ein längerer Zeitraum von bspw. mehr als zwei Jahren liegt, empfiehlt sich zusätzlich eine Grundstückshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung tritt ein, wenn z.B. auf dem noch unbebauten Grundstück spielende Kinder zu Schaden kommen, weil das Grundstück möglicherweise nicht richtig abgesichert ist.

Eine rege Diskussion mit weiteren Fragen und Beantwortungen schloss sich dem Vortrag an, weitere Informationen unter Ratgeber Verbraucherzentrale. Bauunternehmer Heiko Brunzel bedankt sich herzlich bei allen Teilnehmern und im Besonderen bei dem Versicherungsexperten. Die Brunzel Bau GmbH wird dem Wunsch nach weitere Veranstaltungen und deren Veröffentlichung folgen.